Zum Signalisieren von Baustellen gilt grundsätzlich die Baustellennorm SN 640 886. Diese ist auf allen öffentlichen Strassen gültig und verbindlich. Verwenden Sie nur Strassensignale, welche der SSV des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entsprechen. Signale anderer Art sind nicht zulässig. Sobald eine Kantonsstrasse von der Baustelle betroffen ist, hat die Meldung an das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau zu erfolgen. Die Sektion Verkehrssicherheit legt die für Ihre Baustelle anfallenden Massnahmen oder Richtlinien fest.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Regionalpolizei sowie auch die Sektion Verkehrssicherheit des Kantons erstellen keine Konzeptionen. Die Polizei sowie auch der Kanton hat die Aufsichtspflicht bezüglich der Signalisation und der Funktionalität der Baustelle in Bezug auf den Verkehrsfluss. Falls Sie eine Anfrage an uns richten, müssen Sie bereits über ein Konzept (Umleitung, Verkehrsführung, Signalisation usw.) verfügen.
Die Regionalpolizei ist für Baustellen auf allen Gemeindestrassen zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf allen Kantonsstrassen ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, genauer die Sektion Verkehrssicherheit, zuständig.
Alle Baustellen auf Gemeindestrassen bedürfen einer korrekten temporären Signalisation. Dazu ist die SN 640 886 Norm richtig umzusetzen und anzuwenden. Haben Sie Fragen zur Umleitung oder Signalisation, dann melden Sie sich bei uns.