Verkehr

VERKEHRSPOLIZEILICHE AUFGABEN (§ 3 PolD)

  1. Überwachung und Kontrolle des ruhenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet

  2. Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet (ausgenommen Kantonsstrassen ausserorts)

  3. Verkehrsregelung im Allgemeinen, bei besonderen Anlässen und soweit notwendig bei Unfällen

  4. Instruktion der Feuerwehr und des Zivilschutzes in Belangen des Verkehrsdienstes

  5. Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Strassensignalisationen und Markierungen auf Gemeindestrassen

  6. Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Strassensignalisationen und Markierungen auf National-
      und Kantonsstrassen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden

  7. Verkehrserziehung in den Kindergärten und Schulen

  8. Verkehrssicherheitsaktionen in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU),

      dem Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat und dem kantonalen Polizeikommando

  9. Einzug von Kontrollschildern sowie von Fahrzeug-, Führer- und Lernfahrausweisen zu Handen des

      Strassenverkehrsamtes

 

 

Die Zuständigkeit umfasst auch die Bearbeitung der im Rahmen der Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Aufgaben festgestellten Übertretungen im Allgemeinen, der Übertretungen sowie Vergehen im Bereich des Strassenverkehrsrechtes sowie der Diebstähle und Sachbeschädigungen von Fahrrädern und Motorfahrrädern.