Sicherheit

SICHERHEITSPOLIZEILICHE AUFGABEN (§ 2 PolD)

  1. Lokale polizeiliche Anlaufstelle für die Bevölkerung

  2. Beratung der Verantwortlichen bei Veranstaltungen

  3. Unterstützung der kommunalen Stellen bei Amtshandlungen

  4. Präventive Patrouillentätigkeit

  5. Kontrolle von verdächtigen Personen auf dem Gemeindegebiet

  6. Vollzug des kommunalen Polizeireglementes

  7. Konfliktschlichtung und Intervention bei Streitigkeiten und die Intervention im Bereich der häuslichen Gewalt

  8. Sicherstellung von Waffen zu Handen des Polizeikommandos

  9. Sicherheitsdienst in den lokalen und regionalen öffentlichen Transportmitteln im Zuständigkeitsbereich

10. Alarmeinsätze

11. Dauernde Einsatzbereitschaft oder der Pikettdienst

12. Zusammenarbeit mit den Regionalen Führungsorganen gemäss Bevölkerungsschutzgesetz (BVG)

 

 

Die Zuständigkeit umfasst auch die Bearbeitung der im Rahmen der Wahrnehmung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben festgestellten Übertretungen.